Sie sind neu in der Schweiz und möchten wissen, was bei der Anmeldung bei einer Krankenkasse zu beachten ist? Im folgenden Artikel erklären wir Ihnen, welche Fristen gelten und was bei der Anmeldung wichtig ist.
Ja - die obligatorische Grundversicherung schützt Sie unter anderem bei Krankheit und Mutterschaft und ist für alle obligatorisch. Das heisst: Jede Person, welche in der Schweiz einen Wohnsitz hat, ist verpflichtet, sie innerhalb der ersten 3 Monaten nach Ankunft in der Schweiz abzuschliessen. Dies gilt auch für Personen, die immer noch im Ausland versichert sind. Die obligatorische Grundversicherung enthält bei jeder Krankenkasse dieselben Leistungen. Einzig die Franchise sowie das Versicherungsmodell können von den Versicherten gewählt werden.
Zudem kann in der Grundversicherung niemand abgelehnt werden. Die Versicherungen können einen Antrag nur bei der Zusatzversicherung ablehnen, für die meistens eine Gesundheitsdeklaration im Vorraus ausgefüllt werden muss. Kontaktieren Sie uns jetzt und gerne finden wir für Sie eine passende Versicherung & behandeln Ihren Papieraufwand.
Bei der Grundversicherung wird die Prämienhöhe nicht nach Ihrem Gesundheitszustand festgelegt. Auch wenn der oder die Versicherte zum Beispiel eine chronische Erkrankung hat, dürfen seine Prämien nicht höher ausfallen als die von anderen. Je nach Kanton und Alter gelten aber verschiedene Prämien, es kommt also ganz darauf an, wo sich Ihr Wohnort befindet. Bevor Sie eine Grundversicherung abschliessen oder sich Gedanken über einen Krankenkassenwechsel machen, lohnt es sich daher, einen Prämienvergleich zu machen.
Die Anmeldefrist von 3 Monaten beginnt bereits ab dem Ausstelldatum Ihrer Wohnsitzbescheinigung. Das ist der Tag, an dem Sie sich bei der Einwohnerkontrolle anmelden. Alle Mitglieder einer Familie, sowohl Erwachsene als auch Kinder, werden einzeln versichert. Bei rechtzeitiger Anmeldung sind Sie ab Datum der Wohnsitznahme versichert. Somit müssen Sie auch die Versicherungsprämie rückwirkend ab Einreisedatum bezahlen.
Wenn Sie diese Verpflichtung missachten bzw. sich erst nach der Frist anmelden, ist der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt gewährleistet und davor entstandene Gesundheitskosten werden nicht von der Versicherung übernommen. Bei einer nicht entschuldbaren Verzögerung werden zudem Strafprämien fällig. Damit würden Sie also nicht vom umfassenden Versicherungsschutz ab Wohnsitznahme profitieren.
Falls die 3-Monatige Frist ab dem Einreisedatum verpasst wurde und immer noch keine Grundversicherung abgeschlossen ist, bezahlen Sie eine Strafe. Man nimmt die Anzahl der Tage vom Einreisedatum bis zur Einreichung des Antrags bei der Versicherung und ermittelt daraus die Prämie - auf den Tag genau und je nach Versicherungsgesellschaft unterschiedlich. Dieser Prämien-Betrag wird dann verdoppelt, und von dieser Summe wird normalerweise 30 bis 50 % verlangt. Die Strafkosten werden nach dem Einreichen des Antrags auf die zukünftigen Folgeprämien aufgeschlagen. Beachten Sie, dass dies keine rückwirkende Zahlung ist - Sie sind nicht rückwirkend versichert.
Beispiel: Sie sind am 1. Juni eingereist und mussten sich bis zum 31. August bei einer Krankenversicherungsgesellschaft melden. Sie haben diese Frist verpasst. Am 10. September wurde ein Antrag bei der Krankenversicherung mit einer Prämienhöhe von CHF 300 in der Grundversicherung gestellt. Somit sind es 3 Monate und 10 Tage nach dem Einreisedatum, also wäre dies eine Prämienhöhe von total CHF 1'000. Dies wird nun mal 2 multipliziert, also CHF 2'000 und davon bezahlen Sie 30 %, also CHF 600. Diese werden nun auf die Folgeprämien verteilt, welche ab dem 10. September zu bezahlen sind.
Sie haben die Anmeldefrist verpasst und benötigen Hilfe beim weiteren Vorgehen? Gerne finden für Sie die massgeschneiderte Versicherung mit der tiefsten Strafprämie.
Das Schweizer Krankenversicherungssystem kann für Neuzuzüger besonders herausfordernd sein. Aber es ist dennoch entscheidend, den richtigen Plan zu finden, der alle Ihre Bedürfnisse erfüllt. Innerhalb von drei Monaten nach Ihrer Ankunft in der Schweiz sind Neuankömmlinge verpflichtet, eine obligatorische Grundversicherung abzuschließen. Die Nichtbeachtung dieser Vorschrift kann zu Nachzahlungen und Strafen führen.
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