Für die persönliche Altersvorsorge und das Wohlergehen der Familie hat die Schweiz seit 1972 ein 3-Säulen-System aufgebaut. Die erste, obligatorische Säule besteht aus der Altersversicherung, auch als AHV bekannt. Mit ihr soll ein minimales Einkommen zur Deckung der Grundkosten im Rentenalter sichergestellt werden. Sie basiert auf dem Solidaritätsprinzip und wird durch die berufstätige Bevölkerung finanziert, welche Lohnbeiträge entrichtet. Die zweite Säule, auch Pensionskasse oder BVG genannt, ist für die meisten berufstätigen Personen ebenfalls obligatorisch und soll zu einem höheren Einkommen in der Pensionierung beitragen.
Die erste und zweite Säule zusammen decken jedoch nur etwa 60-70 % des letzten Einkommens vor der Pensionierung ab. Wer seinen Lebensstandard auch nach der Pensionierung aufrechterhalten will, sollte sich daher bereits frühzeitig mit der dritten Säule auseinandersetzen. In diesem Artikel finden Sie alle wichtigen Informationen zu den beiden Arten dritter Säule.
Was ist die dritte Säule?
Die dritte Säule ist eine individuelle, private und freiwillige Versicherung. Sie können diese abschliessen, solange Sie erwerbstätig sind. Es gibt zwei Arten der dritten Säule: die gebundene Selbstvorsorge, auch als Säule 3a bekannt, sowie die ungebundene Selbstvorsorge, welche auch als Säule 3b bezeichnet wird.
Wer darf in die dritte Säule einzahlen?
Alle Personen, welche in der Schweiz wohnhaft sind und arbeiten, können eine Säule 3a eröffnen. So können zum Beispiel auch Einzelunternehmer oder unter Umständen ANobAG, welche sich keiner Vorsorgeeinrichtung anschliessen können, mit der dritte Säule für Ihre Rente ansparen. Die Säule 3b kann zudem auch von nicht erwerbstätigen Personen eröffnet werden.
Was ist der Unterschied zwischen der Säule 3a und 3b?
Beide Säulen sind Teil der privaten Vorsorge. Jedoch gibt es diverse Unterschiede:
Gebundene Selbstvorsorge (3a)
Ungebundene Selbstvorsorge (3b)
Wie viel darf maximal in die Säule 3a einbezahlt werden?
Personen, welche bereits in die 2. Säule einzahlen und somit einer beruflichen Vorsorgeeinrichtung angeschlossen sind, können 2022 maximal CHF 6'883.- einzahlen. Für erwerbstätige Personen, welche keine berufliche Vorsorge besitzen, liegt der Maximalbetrag bei 20 % des Erwerbseinkommens, wobei der Höchstbetrag 2022 bei CHF 34'416.- Franken pro Jahr liegt.
Wie lange kann ich in die Säule 3a einzahlen?
Falls Sie auch nach dem Rentenalter noch nachweislich erwerbstätig sind, dürfen Sie die Einzahlung in die Säule 3a noch bis zu fünf Jahre weiterführen. Sobald Sie die Erwerbstätigkeit jedoch beenden oder spätestens fünf Jahre nach dem Erreichen des regulären Rentenalters müssen Sie das Kapital beziehen.
Wie kann ich mit der Säule 3a Steuern sparen?
Wer in die dritte Säule einzahlt, darf diese von den Steuern abziehen. Dabei können die geleisteten Beiträge, maximal jedoch CHF 6'883.- für erwerbstätige Personen mit einer 2. Säule respektive CHF 34'416 für erwerbstätige Personen ohne eine 2. Säule in der Steuererklärung abgezogen werden. Das steuerbare Einkommen sinkt, und aufgrund der Steuerprogression auch der Steuersatz. Somit können Sie im Jahr als erwerbstätige Person mit einer 2. Säule bis zu CHF 3'000.- an Steuern sparen. Für erwerbstätige Personen ohne eine 2. Säule kann die Steuereinsparung sogar noch deutlich höher liegen.
Wann kann ich mir die Säule 3a auszahlen lassen?
Das Kapital aus der Säule 3a kann bereits fünf Jahre vor Erreichen des AHV-Rentenalters (2022: Frauen 64 Jahre, Männer 65 Jahre), muss jedoch spätestens fünf Jahre danach bezogen werden. Im Rahmen der Pensionierung wird dabei auch vom ordentlichen Bezug gesprochen.
Unter gewissen Bedingungen ist jedoch auch eine vorzeitige Auszahlung von Leistungen aus der Säule 3a möglich. Mögliche Gründe dafür sind:
Was ist der Vorteil einer Säule 3a bei einer Versicherung?
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