Bereits bei der Firmengründung ist es wichtig, dass Sie sich auch über die Absicherung Ihres Unternehmens Gedanken machen. Dabei gibt es gewisse Versicherungen, die Sie obligatorisch abschliessen müssen. Damit aber jederzeit ein optimaler Schutz gewährleistet ist, sind weitere Versicherungen empfehlenswert. Erfahren Sie in diesem Artikel alles Wissenswerte zu den verschiedenen Firmenversicherungen.
Welche Versicherungen sind obligatorisch?
1. Sozialversicherungen (AHV/IV/EO/ALV)
Einige Tage nach der Handelsregistereintragung erhalten Sie einen Fragebogen von der Ausgleichskasse des zuständigen Kantons. Mit diesem Fragebogen wird abgeklärt, ob Ihre Firma beitragspflichtig ist oder nicht. Die Beitragspflicht beginnt, wenn den obligatorisch versicherten Personen Löhne ausgerichtet werden. Zurzeit beträgt der Beitrag 10.6 % des Bruttolohnes, wobei grundsätzlich die Hälfte vom Arbeitnehmenden übernommen werden muss.
Ausserdem müssen auch Beiträge für die Arbeitslosenversicherung (ALV) und die Familienausgleichskasse (FAK) entrichtet werden. Die ALV-Beiträge betragen total 2.2 % des Bruttolohns und werden je zur Hälfte von Arbeitgeber und -nehmer getragen. Die FAK-Beiträge sind von Kanton zu Kanton unterschiedlich und werden meistens vom Arbeitgeber übernommen.
2. Berufliche Vorsorge (BVG)
Die berufliche Vorsorge, auch Pensionskasse oder 2. Säule genannt, sorgt unter anderem für das Ansparen einer Altersrente sowie die finanzielle Absicherung im Falle von Invalidität und für Hinterbliebene im Todesfall. Die Pensionskasse deckt gemeinsam mit der 1. Säule (siehe Sozialversicherungen) rund 60 % des letzten Lohns ab. Eine 3. Säule, auch als private Vorsorge bezeichnet, soll unbedingt abgeschlossen werden, wenn der gewohnte Lebensstandard auch nach der Rente weitergeführt werden sollte.
BVG-Beiträge müssen für Angestellte ab einem Bruttolohn von mindestens CHF 21'510.- bzw. CHF 1'792.50 im Monat und einer Arbeitsvertragsdauer von mindestens 3 Monaten bezahlt werden. Der Arbeitgeber kümmert sich selbst um die Wahl der Versicherungsgesellschaft und übernimmt mindestens 50 % der Beiträge für die Versicherung.
3. Unfallversicherung (UVG)
Alle Arbeitnehmenden, die angestellt sind, müssen obligatorisch gegen Berufsunfall versichert werden. Ab 8 Stunden pro Woche ist auch die Nichtberufsunfall-Versicherung obligatorisch. Gerne erklären wir Ihnen alles, was Sie über die Unfallversicherung wissen müssen und finden gemeinsam die passende Versicherung für Sie und Ihre Arbeitnehmenden.
Welche anderen Versicherungen gibt es für Firmen?
1. Krankentaggeldversicherung (KTG)
Wenn Sie oder Ihre Arbeitnehmenden wegen einer Krankheit arbeitsunfähig werden, können schwere finanzielle Konsequenzen entstehen. Eine Krankentaggeldversicherung schützt Sie und Ihre Angestellten vor diesem Risiko. Sie übernimmt den versicherten Lohn während bis zu 2 Jahren in Form von Taggeldleistungen.
2. Betriebsinhaberversicherung
Die Betriebsinhaberversicherung ist für Selbständig erwerbende die optimale Lösung, um bei finanziellen Folgen bei Krankheit oder Unfall zu schützen. Dank einem persönlich abgestimmten Taggeld, welches versichert wird, müssen diese sich im Ernstfall keine Sorgen um die Einkünfte machen. Zusätzlich können auch Heilungskosten sowie ein Kapital im Falle von Invalidität oder Todesfallkapital für Hinterbliebene eingeschlossen werden. Obwohl die Betriebsinhaberversicherung nicht obligatorisch ist, ist sie für Selbständig erwerbende sehr empfehlenswert.
3. Inventar- oder Sachversicherung
Eine Inventarversicherung lohnt sich, da sie Inventar, Waren und Einrichtungen gegen Elementarschäden und vor anderen unvorhergesehenen Ereignissen schützt. Zudem decken solche Versicherungen oftmals auch Umsatzausfälle aufgrund von Betriebsunterbrüchen ab, was gerade bei Schäden durch Elementarrisiken oft die Folge ist. Die Versicherung deckt dabei auch Mobiliar, Gebrauchsgegenstände, Maschinen und IT-Anlagen ab und schützt Ihre Firma vor finanziellen Folgen. Die Versicherung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber vor allem Produktionsbetriebe und grössere Unternehmen sollten nicht darauf verzichten.
4. Haftpflichtversicherung
Falls Dritte aufgrund Ihrer Unternehmung oder Ihrer Mitarbeitenden zu Schaden kommen, haftet Ihre Firma mit dem gesamten Vermögen. Mit dieser Versicherung können Sie sich vor diesen Risiken schützen. Die Haftpflichtversicherung übernimmt die finanziellen Folgen bei gerechtfertigten Schadenersatzansprüchen und kümmert sich bei ungerechtfertigten Forderungen auch um die Abwehr.
5. Rechtsschutzversicherung
Die Rechtsschutzversicherung unterstützt Ihr Unternehmen bei Rechtsfällen, zum Beispiel wenn Sie Auseinandersetzungen mit Mitarbeitenden oder Kunden haben, beantwortet Ihnen Fragen zum Mietrecht und anderen Themen und kämpft zusammen mit Ihnen gemeinsam um Ihr Recht. Eine freiwillige Rechtsschutzversicherung ist sehr empfehlenswert, da sie das finanzielle Risiko für Rechtsfälle übernimmt und als direkte Ansprechperson für Rechtsfragen zur Verfügung steht
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