Wenn Sie vom Ausland in die Schweiz ziehen, sollten Sie Ihre Arbeitssituation in Betracht ziehen. Die Schweiz ist für Ihre zahlreichen Jobs und die guten Anstellungsbedingungen bekannt. Viele Expats finden Ihren Weg in die Schweiz aufgrund der Arbeitssituation. Die Vorzüge davon, angestellt zu sein, sind unzählig: Schweizer Unternehmen zahlen Ihren Angestellten gute Löhne, bieten viele weitere Anreize und das gute Vorsorgesystem ermöglicht es, auch im Ruhestand den gewohnten Lebensstandard beizubehalten. Aber daneben gibt es auch die Möglichkeit, unabhängig zu werden und eine neue Firma zu gründen. Aufgrund der vielen Regeln und Regulationen ist dieser Prozess nicht einfach zu verstehen. Professionelle Beratung kann Ihnen mit diesem bürokratischen Prozess helfen und Sie dabei unterstützen, Ihre eigene, unabhängige Zukunft zu formen.
Bevor Sie ein neues Unternehmen gründen, sollten Sie einen Businessplan aufgestellt haben. Zur gleichen Zeit sollten Sie auch schon einen Namen für Ihr Unternehmen sowie den Firmensitz festgelegt haben. Es gibt auch die Möglichkeit, eine Domiziladresse zu verwenden. Wenn Sie über diese Option nachdenken, könnte professionelle Unterstützung den Prozess vereinfachen.
Danach ist es nötig, eine angemessene Gesellschaftsform auszuwählen. Insbesondere für kleine Unternehmen sind Kapitalgesellschaften wie Aktiengesellschaften (AG) oder Gemeinschaften mit beschränkten Haftung (GmbH) am weitesten verbreitet. Dies, weil Sie als Gründer nicht mit Ihrem Privatvermögen haften, sondern nur als juristische Person mit dem Kapital der Firma. Besitzer von Einzelfirmen im Gegensatz dazu haften als Privatperson mit ihrem gesamten Vermögen.
Einer der wichtigsten Schritte bei der Vorbereitung ist die Sicherstellung, dass genügend finanzielle Mittel für Ihr Unternehmen vorhanden sind. Wenn Sie eine AG gründen möchten, benötigen Sie CHF 100'000 Startkapital, wovon mindestens CHF 50'000 voll libriert und in ein gesperrtes Konto einbezahlt werden müssen. Bei der Gründung einer GmbH werden CHF 20'000 Startkapital vorausgesetzt, welches voll libriert werden muss. Das Konto wird nach erfolgreicher Gründung wieder freigegeben.
Einen anderen Punkt, welchen Sie berücksichtigen sollten, sind Versicherungen. Es gibt viele verschiedene Firmenversicherungen, um Ihr Geschäft gegen verschiedene Konsequenzen abzusichern. Versicherungsexperten können Ihnen erklären, was notwendig ist und wie Sie sich und Ihr Unternehmen optimal absichern können.
Für Inhaber von Kapitalgesellschaften wie AG oder GmbH ist die Eintragung ins Handelsregister eine gesetzliche Vorgabe. In diesem Eintrag müssen Sie viele Informationen angeben. Zusätzlich dazu müssen Sie eine notariell beglaubigte Gründungsurkunde vorweisen. Dafür müssen Sie einen Besuch bei einem Notar machen und vielzählige Gründungsdokumente vorbereiten. Wenn Sie sich für die Gründung einer Einzelfirma entscheiden, prüft die zuständige Behörde Ihres Wohnkantons die Glaubwürdigkeit der Selbständigkeit. Aus diesem Grund müssen Sie verschiedene Dokumente vorbereiten, welche beweisen können, dass Sie selbständig sind. Die Unterstützung eines Experten kann Ihnen bei diesem Papierkrieg viel helfen.
Nach der Eintragung ins Handelsregister erlangt Ihre Kapitalgesellschaft das Recht, als juristische Person zu existieren. Für Einzelunternehmer beginnt die Existenz bereits nach der Genehmigung durch die zuständige Behörde. Damit haben Sie Ihr Unternehmen erfolgreich gegründet.
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